SKD Frankfurt Erfahrungen: Ein- und Ausstand sind steuerlich absetzbar
Wer ein Vermögen aufbauen will, muss nicht nur mehr erwirtschaften, sondern in erster Linie weniger ausgeben. An einer Stelle kann nahezu jeder Lohnsteuerzahler sparen: bei der eigenen Steuerlast. Unter dem Namen „Fairmögensbildung“ hat die SKD Frankfurt sich daher nicht nur auf steueroptimierte Kapitalanlagen spezialisiert, sondern weist auch regelmäßig auf ungenutzte Sparpotenziale hin – diesmal bei den Bewirtungskosten.
Ob Geburtstagsfrühstück, Beförderungsfeier oder Jubiläumsparty: Kaffee, Kuchen, Sekt und Brötchen für die Kollegen gehen schnell ins Geld. Wer die dafür anfallenden Kosten steuermindernd geltend machen möchte, geht leer aus: Das Finanzamt sieht darin immer privat veranlasste Repräsentationskosten. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München lässt nun eine Ausnahme zu: Die Bewirtungskosten für den eigenen Ein- oder Ausstand werden als Werbungskosten anerkannt. Wenn ausschließlich Berufskollegen und Mitarbeiter bewirtet werden, sei eine Begrüßung bzw. Verabschiedung eindeutig dem beruflichen Bereich zuzuordnen.
Anders als bei der Bewirtung von Geschäftspartnern sind die Kosten in diesem Fall sogar nicht nur zu 70 Prozent, sondern in tatsächlich entstandener Höhe absetzbar. Damit wird auch der Nachweis über die Aufwendungen deutlich einfacher: Statt eines förmlichen Bewirtungsbelegs genügt die Rechnung des Bäckers oder Cateringunternehmens.
„Niemandem ist zu wünschen, dass er gleich mehrere Ein- oder Ausstände pro Jahr zu geben hat“, kommentiert Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH in Frankfurt. „Wer allerdings von einer Versetzung betroffen ist, sollte wissen, dass er Kosten dieser Art in seiner Steuererklärung angeben kann. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.“ Ganz bewusst setzt die SKD Frankfurt daher auf die strategische Senkung der eigenen Steuerlast: Unter dem Namen „Fairmögensbildung“ bietet sie ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept zur Erhöhung des eigenen Nettoeinkommens. Anhand einer individuellen Beratung erhält jeder Kunde ein exakt an seine Erfordernisse und an seine Lebenssituation angepasstes Anlagekonzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge. „Die Anrechenbarkeit von Bewirtungskosten ist da nur der allererste Schritt“, erläutert Monika Fauser.